Reiseversicherung

Auslands­kranken­versicherung

Ihr Schutz bei Krankheit und Unfall auf Reisen

Auf ins Abenteuer: Starten Sie Ihre langersehnte Auslandsreise – aber sicher! Mit uns sind Sie weltweit krankenversichert. Sollten Sie sich verletzen oder krank werden, leisten wir sofortige Hilfe: Wir vermitteln einen Arzt, beraten Sie medizinisch per Telefon oder Video und übernehmen die Behandlungskosten. Wenn notwendig, organisieren wir Ihnen einen Krankenrücktransport – und das war noch nicht alles.

  • Bei ärztlicher Behandlung: Kostenübernahme
  • Bei Krankenrücktransport: Kostenübernahme und Organisation
  • Bei Rettung, Bergung und Suche: Kostenübernahme
  • Pandemie-Schutz: Bei Erkrankung versichert
  • NEU Teleconsultation: Medizinische Beratung per Telefon/Video
  • 24h-Notfall-Telefon: Reisemedizinische Beratung und Hilfe

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema COVID-19 finden Sie in den extra für Sie erstellten FAQ:

Unsere Leistungen: Ihre Sicher­heit.

Auslandskranken-Schutz

Mit uns sind Sie weltweit krankenversichert. Wenn Sie sich während Ihrer Auslandsreise verletzen oder krank werden, leisten wir sofortige Hilfe, vermitteln einen Arzt und übernehmen die Behandlungskosten. 

Teleconsultation

Endlich am Reiseziel angekommen, aber plötzlich fühlen Sie sich unwohl? Sie wünschen sich medizinischen Rat, aber sprechen die Landessprache nicht? Keine Sorge, unsere Teleconsultation hilft!

Hilfe-Leistungen

Wenn auf einer Reise der Notfall eintritt, sind wir nur einen Anruf entfernt – rund um die Uhr und leisten weltweit Hilfe:

Reisemedizinische Beratung

Vor und während Ihrer Reise unterstützen wir Sie mit wichtigen reisemedizinischen Informationen:

Alles auf einen Blick

Was ist versichert?

  • Sie erkranken (auch zum Beispiel an COVID-19), erleiden einen Unfall oder versterben während einer Reise im Ausland,
  • Sie haben eine Komplikation in der Schwangerschaft oder entbinden vor Beginn der 37. Schwangerschaftswoche,
  • ein Kind ist im Krankenhaus oder ohne Betreuung,
  • Sie fühlen sich unwohl und wünschen eine medizinische Beratung per Telefon oder Video.

Wer ist versichert?

  • Einzelpersonentarif: Sie selbst sind versichert.
  • Paartarif: 2 Personen sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft oder gemeinsamem Wohnsitz.
  • Familientarif: 1 oder 2 erwachsene Personen und bis zu 7 Personen unter 28 Jahren sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft und gemeinschaftlichem Wohnsitz.

Voraussetzung: Alle Personen sind auf dem Versicherungsschein namentlich genannt.

Was leisten wir?

Wir übernehmen die Kosten:

  • für die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit nach Krankheit, Unfall oder einer Schwangerschaftskomplikation,
  • wenn Sie für die medizinische Behandlung im Ausland transportiert werden müssen,
  • wenn Sie aus dem Ausland nach Hause transportiert werden (Krankenrücktransporte, wenn medizinisch sinnvoll, bei medizinischer Unterversorgung oder bei langer Behandlungsdauer),
  • für eine Überführung zur Bestattung in Deutschland oder für eine Bestattung im Ausland,
  • für die Behandlung frühgeborener Kinder,
  • für die Unterbringung einer Begleitperson für Kinder im Krankenhaus,
  • für die Betreuung von Kindern, um die Sie sich nicht selbst kümmern können,
  • für Ihre Suche, Rettung oder Bergung, wenn sie erkrankt oder verletzt sind,
  • und vereinbaren für Sie ein Gespräch mit dem Arzt per Telefon oder Video.

Wo sind Sie versichert?

  • Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle privaten und beruflichen Reisen weltweit außerhalb Deutschlands.
  • Er gilt nicht in den Ländern, in denen Sie einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  • Er gilt nicht für berufliche Reisen in ein Land, in dem Sie als Arbeitnehmer gemeldet sind.

Wann sind Sie nicht versichert?

Schadenfälle, insbesondere wenn:

  • Sie diese vorsätzlich herbeiführen,

  • Sie für die Behandlung ins Ausland reisen,

  • ein Arzt vor Reiseantritt festgestellt hat, dass Sie während der Reise behandelt werden müssen oder Medikamente benötigen,

  • das Auswärtige Amt vor Reisebeginn eine Warnung für das Reiseziel wegen kämpferischer Auseinandersetzungen oder radioaktiver Strahlung ausgesprochen hat,

  • Sie gegen den Rat Ihres Arztes reisen oder fliegen und es zu Komplikationen in Ihrer Schwangerschaft kommt,

  • Sie schwanger sind und nach der 37. Schwangerschaftswoche ohne Komplikationen entbinden.

FAQ zur Auslands­kranken­versi­cherung

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Weiterführende Inhalte

Dokumente zur Auslandskranken-versicherung

Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen:

Produktinformation
Jahresschutz / Einmalschutz

Versicherungsbedingungen
Jahresschutz / Einmalschutz

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So erreichen Sie uns

Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

Oder per E-Mail:
vertrag@europ-assistance.de

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