Reisetipps

Reiserück­tritts­ver­sicherung & Schwanger­schaft

Stand: 13. Dezember 2023

Alle wichtigen Informationen für Schwangere und die es noch werden wollen

Auch wenn eine Schwangerschaft ein Risiko für den Antritt einer Reise darstellt, müssen werdende Eltern nicht auf diesen Luxus verzichten. In fernen Ländern locken die letzten Urlaubstage ohne Kind und neue Verpflichtungen. Zugleich hängt es von der physischen Stabilität ab, ob die Reise tatsächlich angetreten werden kann. Der Abschluss einer Versicherung bei Reiserücktritt und Reiseabbruch stellt deshalb eine lohnende Option dar, denn die Risiken der Schwangerschaft gelten offiziell als versicherter Rücktrittsgrund. Worauf beim Abschluss derselben unbedingt zu achten ist und was darüber hinaus bereits bei der Reiseplanung bedacht werden sollte, wird im Folgenden genauer erläutert.

Alle wichtigen Informationen für Schwangere und die es noch werden wollen

Auch wenn eine Schwangerschaft ein Risiko für den Antritt einer Reise darstellt, müssen werdende Eltern nicht auf diesen Luxus verzichten. In fernen Ländern locken die letzten Urlaubstage ohne Kind und neue Verpflichtungen. Sogleich hängt es von der physischen Stabilität ab, ob die Reise tatsächlich angetreten werden kann. Der Abschluss einer Versicherung bei Reiserücktritt und Reiseabbruch stellt deshalb eine lohnende Option dar, denn die Risiken der Schwangerschaft gelten offiziell als versicherter Rücktrittsgrund. Worauf beim Abschluss derselben unbedingt zu achten ist und was darüber hinaus bereits bei der Reiseplanung bedacht werden sollte, wird im Folgenden genauer erläutert.

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Der Reiserücktritts-Schutz von Europ Assistance bietet bei Schwangerschaft zusätzliche Sicherheit für Ihre Reise. Er fängt die Reisekosten auf, wenn der Urlaub aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann. Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Schutz sind Leistungen folgender Reiseversicherungen:

Grundsätzlich gilt: Versichert wird nicht die Schwangerschaft selbst. Der Reiserücktritts-Schutz bei Schwangerschaft richtet sich vielmehr nach den gesundheitlichen Komplikationen, die damit in Verbindung stehen können. Die folgenden Punkte sind entscheidend für die Leistungspflicht:

  • Die Wehen setzen frühzeitig ein
  • Es droht eine Frühgeburt

Handelt es sich beim Rücktritt von der Reise jedoch um eine reine Vorsichtsmaßnahme, die auf die Angst vor möglichen Komplikationen zurückgeht, so entbindet dies den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Auch ein Abreisetermin nach der 36. Schwangerschaftswoche, der zu einer Ablehnung bei der jeweiligen Airline führt, entbindet den Versicherer von seiner Pflicht.

Um in den Genuss des wirksamen Schutzes bei Reiserücktritt zu kommen, muss die Versicherung in jedem Fall rechtzeitig abgeschlossen werden. Geschieht dies mindestens 30 Tage vor dem Antritt der Reise, so besteht bei der Europ Assistance ein gültiger Versicherungsschutz. Nach dem Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich, eine Versicherung bei gleichbleibenden Konditionen abzuschließen.

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Um Reisenden auch in unsicheren Zeiten von Krisen und Corona wieder Sicherheit für die Reiseplanung zu bieten, hat Stiftung Warentest in der Ausgabe 01/24 der Zeitschrift "Finanztest" Reiserücktrittsversicherungen getestet. Zum 4. Mal in Folge ist die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung TESTSIEGER bei den Jahresverträgen mit der Bestnote "SEHR GUT (1,2)". Und erstmalig auch TESTSIEGER bei den Verträgen für eine einmalige Reise mit der Bestnote "SEHR GUT (1,4)". Ausgezeichnet sind die Tarife für Familien und Einzelpersonen.  

Insgesamt hat Stiftung Warentest 54 Tarife ohne Selbstbeteiligung für Familien und Einzelpersonen untersucht, die direkt beim Versicherer abgeschlossen werden können.

Besondere Aufmerksamkeit richtete Stiftung Warentest auf die Reiserücktritts- und Reiseabbruchleistungen rund um persönliche oder gesellschaftliche Krisensituationen wie zum Beispiel schwere Krankheit, Eigentumsschäden oder auch Pandemien. Hier überzeugte Europ Assistance wieder mit dem Jahresschutz und auch mit dem Einmalschutz und erhielt durchgehend Bestnoten für weitreichende Leistungen und faire transparente Bedingungen.

Stiftung Warentest bestätigt Europ Assistance damit als derzeit beste Reiserücktrittsversicherung in Deutschland, auf die sich Urlauber dank inkludiertem Pandemie-Schutz auch in Krisenzeiten weltweit verlassen können.

Da eventuelle Komplikationen der Schwangerschaft reiserücktrittversichert sind, nicht aber die Schwangerschaft selbst, kann zwischen zwei Fällen unterschieden werden:

Ist die Versicherte bereits zum Zeitpunkt der Buchung der Reise schwanger, lohnt es sich in jedem Fall über den Abschluss der Police nachzudenken. Sofern die Reise aufgrund unerwarteter Komplikationen nicht angetreten werden kann, werden alle entstehenden Stornokosten übernommen.

Wird die Schwangerschaft erst nach der Buchung der Reise bekannt, so greift auch hier der Reiserücktritts-Schutz bei möglichen Komplikationen und gesundheitlichen Risiken. Darüber hinaus ist eine Erstattung möglich, wenn der errechnete Geburtstermin in die Reisezeit fällt oder ein Flug im schwangeren Zustand nach den Richtlinien der Airline nicht mehr möglich ist.

Soll der Urlaub noch einmal ein paar schöne Momente der Zweisamkeit schaffen, so entstehen auch für den Partner Stornokosten beim Rücktritt von der Reise. Steht die Geburt des Kindes etwa eine Woche vor der frühzeitig gebuchten Reise samt Reiserücktritts-Schutz an, so werden die Stornokosten für beide Partner übernommen. Schließlich ist es unter diesen Umständen auch für den Begleiter nicht möglich, an einen normalen Urlaubsaufenthalt zu denken. Aufgrund des Status als Risikoperson, der im Versicherungsjargon festgeschrieben ist, kann die Erstattung der Stornokosten für die ganze Reisegruppe erfolgen. Dazu zählen natürlich auch ältere Geschwister, für die ein Platz in Flugzeug und Hotel reserviert war.

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Wann eine Reise innerhalb der Schwangerschaft problemlos möglich ist, hängt von individuellen Faktoren ab. Experten raten dabei stets zum Zeitraum zwischen der 13. und der 28. Schwangerschaftswoche. Müdigkeit und Übelkeit sind zu diesem Zeitpunkt bei vielen Frauen bereits abgeklungen, sodass ein erholsamer Aufenthalt möglich ist. Nach den Statuten der großen Airlines ist der Antritt von (Rück-)Flügen sogar bis zur 36. Woche der Schwangerschaft möglich. Studien zeigen, dass die Druckveränderungen und leichten Erschütterungen im Flugzeug entgegen aller Befürchtungen nicht schädlich für das ungeborene Kind sind.

Bei längeren Aufenthalten im Ausland ist es außerdem wichtig, sich kompetente medizinische bzw. gynäkologische Ansprechpartner vor Ort zu suchen, um regelmäßige Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen gewährleisten zu können. Hier ist im Voraus zu klären, ob die Kosten der Untersuchungen von der eigenen Krankenkasse übernommen werden oder eine spezielle Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden sollte.

Immer mehr Paare begeistern sich in diesen Tagen für den sogenannten Babymoon. Der Urlaubstrend zielt darauf ab, den werdenden Eltern vor der Geburt noch eine geruhsame Zeit der Zweisamkeit zu verschaffen. In der turbulenten Phase, die nach der Geburt des Kindes weiter an Dynamik gewinnt, bleiben diese erholsamen Momente zumeist eine Ausnahme. Der Babymoon schafft hier die ersehnte Abwechslung in einem schönen, oftmals fernen Urlaubsland. Einige Ressorts haben sich inzwischen auf ihre schwangeren Gäste eingerichtet und sorgen für das passende Ambiente.

Bereits der Blick in die Reiseapotheke folgt im Falle einer Schwangerschaft besonderen Regeln. Symptome, die während der Schwangerschaft vermehrt auftreten, müssen auch während der Reise leicht behandelbar sein. Dazu zählt klassisches Sodbrennen, aber auch unangenehme Krämpfe oder ungewollte Kontraktionen der Gebärmutter, die unter anderem mit Magnesium behandelt werden können. Ein ständiges Risiko stellt die Dehydrierung dar, nicht nur in warmen Urlaubsregionen. Fehlt dem Körper Flüssigkeit, so steigt das Risiko vorzeitiger Wehen deutlich an.

Vor dem Antritt der Reise sollten sich Schwangere darüber in Kenntnis setzen, welche medizinische Versorgung vor Ort vorliegt. Können in der Nähe des Urlaubsorts keine wichtigen Anlaufstellen wie Gynäkologie und Krankenhaus samt Notaufnahme ausgemacht werden, so ist das medizinische Risiko der Reise ungleich größer.

Neben diesen allgemeinen Tipps gibt es gleichsam Regeln, an die sich Schwangere halten müssen. Um die Sicherheit ihrer Fluggäste gewährleisten zu können, bieten Airlines Flüge nur bis zur 36. Schwangerschaftswoche an. Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, so erlischt der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung. Bereits ab der 28. Schwangerschaftswoche ist zudem ein Attest vom behandelnden Arzt oder der Hebamme erforderlich, welches die Flugtauglichkeit bescheinigt. Von nun an kann die räumliche Enge im Flugzeug, etwa am eigenen Sitz oder beim Gang zur Toilette, zum Problem werden. Mediziner raten bei längeren Flügen zu regelmäßiger Bewegung, um keine eingeschränkte Durchblutung zu riskieren.

Wer sich im Auto an den Urlaubsort begibt, sollte ebenfalls auf regelmäßige Pausen mitsamt leichter Bewegung achten. Kompressionsstrümpfe können bei besonders langen Fahrten vor einer Thrombose schützen. Die Experten des ADAC weisen darauf hin, dass der Airbag während der Fahrt angeschaltet bleiben kann. Dafür ist es wichtig, den Sitz möglichst weit nach hinten zu schieben und die Lehne steil zu stellen. Zwischen Bauch und dem Lenkrad, beziehungsweise dem Handschuhfach auf der Beifahrerseite, sollte ein freier Raum von mindestens 30 Zentimetern liegen.

Unter Beachtung dieser Tipps und dem Abschluss einer Versicherung mit Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Schutz ist einer Reise in der Schwangerschaft wenig entgegenzusetzen. Nicht zuletzt sollte man in jedem Fall auf sein Bauchgefühl hören, ob man eine Reise antritt oder nicht.

Sie haben die Wahl!

Stiftung Warentest TESTSIEGER 🏆
  • Bei Reiserücktritt: Erstattung der Stornokosten
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Wissens­wertes

Um auf Reisen auf alles vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, nicht nur Hotel und Flug zu planen. Sichern Sie sich auch für den Fall der Fälle ab, wie z.B. Krankheit, Unfall oder Gepäckverlust. 

Sind Sie noch unentschieden, für welchen Zeitraum Ihre Reiseversicherung gelten soll? Hier bekommen Sie klare Antworten, welche Reiseversicherungs-Laufzeit sich für Sie am besten eignet.

Ab wann darf ein Baby fliegen? Welche Dokumente brauche ich? Muss ich einen Sitzplatz für mein Kind buchen? Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Fliegen mit Kindern und Babys.

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