Reiseversicherung

Reise­rücktritts- & Reise­abbruch­versi­cherung

Sie verreisen, wir sichern Sie ab

Die Reise ist gebucht. Die Vorfreude groß. Aber was, wenn der Reiseplan nicht aufgeht und Sie die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen? Dann sind wir für Sie da. Im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung übernehmen wir die Kosten, helfen bei Abbruch, die Rückreise zu organisieren, und stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

Dank umfassendem COVID-19-Schutz sind Sie mit unserer Reiserücktritt- & Reiseabbruchversicherung auch zu Coronazeiten bestens abgesichert.

Die Stiftung Warentest hat unsere Reiserücktrittsversicherung Jahresschutz mit "SEHR GUT (1,5)" für den Einzelpersonen- und den Familientarif bewertet und erklärt uns damit zum 3. Mal in Folge zum TESTSIEGER!

  • Bei Nichtantritt der Reise: Ersatz der Stornokosten
  • Bei Reiseabbruch: Übernahme der Rückreisekosten
  • Umfassender COVID-19 Schutz
  • Bei Verspätung eines Transportmittels: Mehrkostendeckung
  • 24h-Hotline mit persönlicher Beratung und Soforthilfe

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema COVID-19 finden Sie in den extra für Sie erstellten FAQ:

Unsere Leistungen: Ihre Sicher­heit.

Ihre Reise steht kurz bevor, die Koffer sind gepackt – und dann das: Sie werden krank oder bekommen eine unerwartete Zusage bei einem neuen Arbeitgeber? Was auch passiert, wir sind in all diesen Fällen für Sie da und lösen mit Ihnen das Problem:

Reiseabbruch

Sie haben sich lange auf Ihren Urlaub gefreut und genießen nun die Auszeit. Aber was, wenn Sie diese frühzeitig beenden müssen? Dann sind wir sofort zur Stelle. Wir übernehmen Ihre Mehrkosten und unterstützen Sie in folgenden Situationen:

Verspätungsschutz

Lassen Sie sich von verspäteten Transportmitteln nicht aufhalten. Wir schützen Ihre Reise vor eventuellen Folgen von Stau, Signalstörungen und Co. und sichern Sie wie folgt ab:

Service und Notfälle

Von Anfang an gut organisiert: Vor der Reise, bei Problemen während des Reiseverlaufs und auch in Krisensituationen – wir unterstützen Sie in jeder Lage und bieten Ihnen für spezielle Fälle folgende Leistungen:

Terror-Schutz

Leider kann der unerwartete Fall eines Terroranschlags heute überall und für jeden schnell ein Thema werden. Sollten Sie davon betroffen sein, helfen wir Ihnen vor und während der Reise mit den folgenden Maßnahmen:

Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung

Einmal- oder Jahres­schutz?

Alleinreisende
Jahresschutz

1 Erwachsener (bis einschl. 64 Jahre)

  • Reisepreis bis zu 1.000 €
  • Mit Selbstbeteiligung

49 €
im Jahr für alle Reisen

Paar
Jahresschutz

2 Erwachsene (bis einschl. 64 Jahre)

  • Reisepreis bis zu 1.500 €
  • Mit Selbstbeteiligung

87 €
im Jahr für alle Reisen

Familie
Jahresschutz

2 Erwachsene (bis einschl. 64 Jahre) und bis zu 7 Kinder (bis einschl. 27 Jahre)

  • Reisepreis bis zu 1.500 €
  • Mit Selbstbeteiligung

96 €
im Jahr für alle Reisen

Alleinreisende
Einmalschutz

1 Erwachsener (bis einschl. 64 Jahre)

  • Reisepreis bis zu 1.000 €
  • Mit Selbstbeteiligung

35 €
für eine Reise

Paar
Einmalschutz

2 Erwachsene (bis einschl. 64 Jahre)

  • Reisepreis bis zu 1.500 €
  • Mit Selbstbeteiligung

56 €
für eine Reise

Familie
Einmalschutz

2 Erwachsene (bis einschl. 64 Jahre) und bis zu 7 Kinder (bis einschl. 27 Jahre)

  • Reisepreis bis zu 1.500 €
  • Mit Selbstbeteiligung

59 €
für eine Reise

Alles auf einen Blick

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz tritt in Kraft, wenn Sie Ihre Reise aus folgenden Gründen stornieren oder abbrechen müssen:

  • Erkrankung (z.B. COVID-19)
  • Boarding- oder Einreiseverbot wegen Verdacht auf COVID-19-Infektion
  • Behördlich angeordnete persönliche Quarantäne wegen Verdacht auf COVID-19-Infektion
  • Unfallverletzung, Tod
  • Schwangerschaft
  • Terroranschlag
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit (mind. 3 Monate)
  • Erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum durch die Straftat eines Dritten, Feuer oder andere Naturgewalten

Wer ist versichert?

  • Einzelpersonentarif: Sie selbst sind versichert.
  • Paartarif: 2 Personen sind versichert – unabhängig von Alter, Verwandtschaft oder gemeinsamem Wohnsitz.
  • Familientarif: Bis zu 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder (bis einschl. 27 Jahre) sind versichert – unabhängig von Verwandtschaft und gemeinschaftlichem Wohnsitz.

Voraussetzung: Alle Personen sind auf dem Versicherungsschein namentlich genannt.

Was leisten wir?

  • Bei Nichtantritt der Reise: Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten
  • Bei Reiseabbruch: Ersatz der erforderlichen Mehrkosten durch die Rückreise
  • Bei Verspätung oder Umbuchung: Mehrkostenersatz und Reiseplanungshilfe
  • In Notsituationen: Beratung zum weiteren Reiseverlauf

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Ihre Versicherungssumme wird individuell geregelt und orientiert sich an der Reisepreisstufe Ihres Versicherungsvertrages.

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Im Test der Stiftung Warentest hat die Reiserücktrittversicherung Jahresschutz der Europ Assistance mit "SEHR GUT (1,5)" für den Einzelpersonen- und den Familientarif abgeschnitten und ist damit zum 3. Mal in Folge TESTSIEGER geworden! Jetzt sind Sie dran.

Wann sind Sie nicht versichert?

  • Vorhersehbarkeit: Das versicherte Ereignis war Ihnen bei Buchung bekannt oder vorhersehbar.

  • Chronische Erkrankung: Wenn in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise oder Reiseversicherung chronische Krankheiten behandelt wurden, sind diese nicht versichert. Gleiches gilt für Unfallverletzungen. Ausgenommen sind Kontrolluntersuchungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

  • Psychische Erkrankung: Wenn Ihre Reiseunfähigkeit auf einer psychischen Erkrankung basiert, die vor dem geplanten Reiseantritt nicht von einem Facharzt für Psychiatrie bestätigt wurde, sind Sie nicht versichert. Gleiches gilt, wenn Sie im gebuchten Reisezeitraum nicht stationär behandelt wurden.

  • Psychische Reaktion: Bei Erkrankungen in Folge eines tatsächlichen oder befürchtetes Kriegsereignisses, inneren Unruhen, eines Terroraktes oder Flugunglücks sind Sie nicht versichert.

  • Medizinische Hilfsmittel: Bei Verlust, Beschädigung oder Erneuerung Ihrer medizinischen Hilfsmittel (z.B. Sehhilfen, Hörhilfen, orthopädische Anfertigungen) sind Sie nicht versichert.

  • Reiseunfähigkeit wird nicht bestätigt: Ihre krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit wird von einem von uns beauftragten Vertrauensarzt nicht bestätigt.

  • Warnung: Das Auswärtige Amt hat zum Zeitpunkt des Reiseantritts wegen kämpferischer Auseinandersetzungen, Pandemie oder Epidemie vor Reisen in das Urlaubsland bzw. der Gegend Ihrer gebuchten Unterkunft gewarnt. Sie reisen trotzdem und erkranken daran.

  • Folgen eines Epidemie-/ Pandemie-Ausbruchs: Sie müssen eine allgemeine Quarantänemaßnahme befolgen, die für ein bestimmtes Gebiet, für ein Transportmittel oder für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet gilt. Wenn Sie sich im Zielgebiet in Quarantäne begeben müssen, leisten wir nicht für ungenutzte Reiseleistungen.

FAQ zu Reise­rücktritt & Reise­abbruch

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Weiterführende Inhalte

Dokumente zur Reiserücktritts- & Reisebbruch-versicherung

Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen:

Produktinformation
Jahresschutz / Einmalschutz

Versicherungsbedingungen
Jahresschutz / Einmalschutz

Schadensmeldung
Zu den Schadensformularen

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Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

Oder per E-Mail:
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