Reiserücktrittsversicherung und Corona
Stand: 13. Dezember 2022
Verunsichert durch die COVID-19 Pandemie denken derzeit nur wenige Menschen daran, Urlaub zu buchen. Zu groß ist die Angst, bei einer Corona-Erkrankung nicht abgesichert zu sein. Mit dem Reiserücktritts-Schutz und Reiseabbruch-Schutz von Europ Assistance können Sie sich auch in Zeiten von Corona entspannt auf Ihren Urlaub freuen. Denn diese leistet nicht nur bei einem Unfall oder einer Erkrankung, wie zum Beispiel einer Corona-Infektion. Sie bietet zusätzlich umfangreiche Leistungen zum Schutz vor weiteren Corona-Risiken. Hier erfahren Sie alles über den umfassenden Covid-19-Schutz.
Verunsichert durch die COVID-19 Pandemie denken derzeit nur wenige Menschen daran, Urlaub zu buchen. Zu groß ist die Angst, bei einer Corona-Erkrankung nicht abgesichert zu sein. Mit dem Reiserücktritts-Schutz und Reiseabbruch-Schutz von Europ Assistance können Sie sich auch in Zeiten von Corona entspannt auf Ihren Urlaub freuen. Denn diese leistet nicht nur bei einem Unfall oder einer Erkrankung, wie zum Beispiel einer Corona-Infektion. Sie bietet zusätzlich umfangreiche Leistungen zum Schutz vor weiteren Corona-Risiken. Hier erfahren Sie alles über den umfassenden Covid-19-Schutz.
Reiserücktritt oder Reiseabbruch wegen Corona: Was ist versichert?
- Wenn Sie Ihre Reise wegen einer Corona-Erkrankung oder einer behördlich angeordneten persönlichen Quarantäne nicht antreten können, übernehmen wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten.
- Wenn Sie Ihre Reise wegen einer medizinischen Behandlung oder einer behördlich angeordneten persönlichen Quarantäne verlängern müssen, zahlen wir die Mehrkosten der Unterkunft bis 1.000 € (nicht den Krankenhausaufenthalt) und der Rückreise.
- Wenn Sie wegen Verdacht auf eine COVID-19-Infektion nicht boarden oder einreisen dürfen, erstatten wir die Stornokosten.
- In Notsituationen beraten wir Sie zum weiteren Reiseverlauf.
Achtung, in diesen Fällen von Corona sind Sie bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch nicht versichert:
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Das Auswärtige Amt warnt wegen einer Pandemie oder Epidemie (inklusive COVID-19) vor einer Reise in Ihr Reiseland (Risikogebiet), Sie reisen trotzdem und erkranken daran;
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Sie haben Angst, sich an Ihrem Reiseziel mit dem Coronavirus anzustecken: Der Reiserücktritts-Schutz und Reiseabbruch-Schutz gelten nur, wenn Sie selbst oder eine mitversicherte Person eine individuelle Anordnung zur Quarantäne durch eine Behörde erhalten oder krank werden;
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Sie müssen im Heimatland oder im Reiseland eine allgemeine behördliche Anweisung befolgen. Zum Beispiel einen Lockdown oder eine Quarantäne für ein bestimmtes Gebiet, ein Transportmittel oder für Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet.
Welche Reiseversicherungen schützen bei Reiserücktritt und Reiseabbruch?
Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Schutz sind Leistungen folgender Reiseversicherungen von Europ Assistance:
- Reiserücktrittsversicherung: Ihr weltweiter Schutz vor Stornokosten durch Reiserücktritt oder Reiseabbruch
- Premium Reiseversicherung: Ihr Komplettschutz-Paket
Unsere Reiserücktrittsversicherung ist erneut TESTSIEGER der Stiftung Warentest
Um Reisenden auch in unsicheren Zeiten von Krisen und Corona wieder Sicherheit für die Reiseplanung zu bieten, hat Stiftung Warentest in der Ausgabe 01/23 der Zeitschrift "Finanztest" Reiserücktrittsversicherungen getestet. Zum 3. Mal in Folge Testsieger mit der Note "SEHR GUT (1,5)" ist die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung Jahresschutz für Einzelpersonen sowie für Familien.
Insgesamt hat Stiftung Warentest 138 Tarife ohne Selbstbeteiligung für Familien und Einzelpersonen untersucht, die direkt beim Versicherer abgeschlossen werden können.
Besondere Aufmerksamkeit richtete Stiftung Warentest auf die Reiserücktritts- und Reiseabbruchleistungen gerade auch rund um Corona. Hier überzeugte Europ Assistance erneut in den Jahresverträgen und erhielt durchgehend Bestnoten für weitreichende Leistungen und faire transparente Bedingungen.
Stiftung Warentest bestätigt Europ Assistance damit als eine der Top 2 Reiserücktrittsversicherungen in Deutschland, auf die sich Urlauber dank inkludiertem COVID-19-Schutz auch in Krisenzeiten weltweit verlassen können.
Wer ist versichert und wie lange? Sie entscheiden!
Egal, ob Sie allein oder zu mehreren unterwegs sind: Unsere Reiseversicherungen richten sich nach Ihrem Bedürfnis. Sie entscheiden, wer versichert sein soll:
- Sie selbst als Einzelperson
- Ein Paar: Sie und eine mitreisende Person
- Ihre Familie: 1 oder 2 erwachsene Personen mit bis zu 7 Personen unter 28 Jahren
Für wen ist der Reiserücktritts-Schutz und Reiseabbruch-Schutz geeignet?
Auch bei der Versicherungsdauer sind Sie flexibel. Wählen Sie bei der Reiserücktrittsversicherung und der Premium Reiseversicherung zwischen den 2 Laufzeiten:
- Einmalschutz: Reiserücktrittsversicherung für eine einmalige Reise bis zu 31 Tage
- Jahresschutz: Reiserücktrittsversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr (365 Tage). Jede Reise darf höchstens 56 Tage am Stück dauern.
Der optimale Rundum-Schutz bei Corona
Am schönsten ist es, im Urlaub abschalten zu können. Das klappt am besten mit der richtigen Vorsorge. Wenn Sie sich über die finanziellen Risiken hinaus auch gesundheitlich und vor weiteren Zwischenfällen schützen möchten, empfehlen wir Ihnen unser Reiseversicherung-Paket:
Die Premium Reiseversicherung bietet gerade während Corona besten Rundum-Schutz für Auslandsreisen: Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung, umfassender COVID-19-Schutz und Reisegepäckversicherung in einem. Außerdem sind Sie abgesichert im Falle von Verspätung, bei Mietobjekt-Mangel oder einem Terroranschlag.
Die Premium Reiseversicherung übernimmt – zusätzlich zu den Leistungen bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch – folgende Kosten auf Ihrer Reise:
- für die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit nach Krankheit (auch COVID-19), Unfall oder einer Schwangerschaftskomplikation;
- wenn Sie für die medizinische Behandlung im Ausland transportiert werden müssen;
- wenn Sie aus dem Ausland nach Hause transportiert werden (Krankenrücktransporte, wenn medizinisch sinnvoll, bei medizinischer Unterversorgung oder bei langer Behandlungsdauer);
- für Ihre Rettung, Suche und Bergung;
- für einen Krankenrücktransport innerhalb Deutschlands;
- für An- und Abreise einer nahestehenden Person bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland länger als 5 Tage;
- wenn Ihr Gepäck in Folge einer Straftat, eines Unfalls eines Transportmittels oder eines Elementarereignisses bzw. Feuer beschädigt wird oder es abhandenkommt;
- wenn Ihr Gepäck mehr als 24 Stunden nach Ihnen den Bestimmungsort erreicht;
- für die Miete, wenn Sie die Annahme des Mietobjekts verweigern, weil es bestimmte zugesicherte Merkmale nicht aufweist.
Sie haben die Wahl!
Wissenswertes
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Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
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