Reiserücktrittsversicherung Corona
Stand: 22. Mai 2023
Reiserücktrittsversicherungen sind durch Corona besonders wichtig geworden. Denn während der Pandemie kann es schnell passieren, dass Sie eine Reise wegen einer Infektion mit COVID-19 kurzfristig stornieren oder verlängern müssen.
Dank des umfassenden Covid-19-Schutzes sind Sie mit der Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung für Corona auch während der Pandemie bestens abgesichert. Denn unsere Reiserücktrittsversicherung übernimmt in diesen Fällen die Stornokosten oder Mehrkosten für Unterkunft und Rückreise, die durch Corona entstehen. So können Sie also weiterhin mit einem guten Gefühl Ihren Urlaub buchen und sich auf die Reise freuen. Europ Assistance macht das Reisen zu Corona-Zeiten wieder sicher und schützt Sie vor unvorhergesehenen Kosten.
Reiserücktrittsversicherungen sind durch Corona besonders wichtig geworden. Denn während der Pandemie kann es schnell passieren, dass Sie eine Reise wegen einer Infektion mit COVID-19 kurzfristig stornieren oder verlängern müssen.
Dank des umfassenden Covid-19-Schutzes sind Sie mit der Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung für Corona auch während der Pandemie bestens abgesichert. Denn unsere Reiserücktrittsversicherung übernimmt in diesen Fällen die Stornokosten oder Mehrkosten für Unterkunft und Rückreise, die durch Corona entstehen. So können Sie also weiterhin mit einem guten Gefühl Ihren Urlaub buchen und sich auf die Reise freuen. Europ Assistance macht das Reisen zu Corona-Zeiten wieder sicher und schützt Sie vor unvorhergesehenen Kosten.
Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Schutz
Unsere Reiserücktrittsversicherung ist mit einem umfassenden Schutz bei Corona ausgestattet. Das heißt, Europ Assistance übernimmt die vertraglich vereinbarten Stornokosten, wenn Sie Ihre gebuchte Reise wegen einer Corona-Erkrankung, dem Verdacht auf eine Corona-Infektion oder wegen einer behördlich angeordneten persönlichen Quarantäne nicht antreten können oder dürfen.
Doch auch wenn Sie während Ihrer Reise an Corona erkranken, sind Sie bei uns gut versichert. Denn in diesem Fall erhalten Sie die Mehrkosten der Rückreise und nicht genutzte Reiseleistungen von uns zurück. Außerdem erstattet unsere Reiserücktrittsversicherung die Mehrkosten einer Unterkunft bis zu 1.000 €, wenn Sie durch eine behördlich angeordnete persönliche Quarantäne wegen Corona länger als geplant am Urlaubsort bleiben müssen.
Schicken Sie uns in diesen Fällen einfach das positive Ergebnis Ihres persönlichen Corona-Tests oder den Nachweis über die behördliche Anordnung zu. Lassen Sie bequem Ihre Reiserücktrittsversicherung die durch Corona entstandenen Kosten übernehmen.
Europ Assistance bietet die Reiserücktrittsversicherung, die auch im Corona-Fall gilt, zu verschiedenen Tarifen an. So ist die Versicherung optimal auf Sie zugeschnitten und erfüllt Ihr individuelles Sicherungsbedürfnis.
Welche Leistungen bietet die Reiserücktrittsversicherung im Corona-Fall?
Ihre Reiseversicherung wird wirksam, wenn:
- Sie Ihre Reise wegen einer Corona-Erkrankung oder einer behördlich angeordneten persönlichen Quarantäne nicht antreten können
- Sie Ihre Reise wegen einer medizinischen Behandlung oder einer behördlich angeordneten persönlichen Quarantäne verlängern müssen
- Sie wegen Verdacht auf eine COVID-19-Infektion nicht boarden oder einreisen dürfen
Achtung, in diesen Fällen von Corona sind Sie bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch nicht versichert:
-
Das Auswärtige Amt warnt wegen einer Pandemie oder Epidemie (inklusive COVID-19) vor einer Reise in Ihr Reiseland (Risikogebiet), Sie reisen trotzdem und erkranken daran
-
Sie haben Angst, sich an Ihrem Reiseziel mit dem Coronavirus anzustecken: Der Reiserücktritts-Schutz und Reiseabbruch-Schutz gelten nur, wenn Sie selbst oder eine mitversicherte Person tatsächlich krank werden oder eine individuelle Anordnung zur Quarantäne durch eine Behörde erhalten
-
Sie müssen im Heimatland oder im Reiseland eine allgemeine behördliche Anweisung befolgen. Zum Beispiel einen Lockdown oder eine Quarantäne für ein bestimmtes Gebiet
Welche Reiseversicherungen schützen bei Reiserücktritt und Reiseabbruch?
Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Schutz sind Leistungen folgender Reiseversicherungen von Europ Assistance:
- Reiserücktrittsversicherung: Ihr weltweiter Schutz vor Stornokosten durch Reiserücktritt oder Reiseabbruch
- Premium Reiseversicherung: Ihr Komplettschutz-Paket
Unsere Reiserücktrittsversicherung ist erneut TESTSIEGER der Stiftung Warentest
Um Reisenden auch in unsicheren Zeiten von Krisen und Corona wieder Sicherheit für die Reiseplanung zu bieten, hat Stiftung Warentest in der Ausgabe 01/23 der Zeitschrift "Finanztest" Reiserücktrittsversicherungen getestet. Zum 3. Mal in Folge Testsieger mit der Note "SEHR GUT (1,5)" ist die Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung Jahresschutz für Einzelpersonen sowie für Familien.
Insgesamt hat Stiftung Warentest 138 Tarife ohne Selbstbeteiligung für Familien und Singles untersucht, die direkt beim Versicherer abgeschlossen werden können.
Besondere Aufmerksamkeit richtete Stiftung Warentest auf die Reiserücktritts- und Reiseabbruchleistungen gerade auch rund um Corona. Hier überzeugte Europ Assistance erneut in den Jahresverträgen und erhielt durchgehend Bestnoten für weitreichende Leistungen und faire transparente Bedingungen.
Stiftung Warentest bestätigt Europ Assistance damit als eine der Top 2 Reiserücktrittsversicherungen in Deutschland, auf die sich Urlauber dank inkludiertem COVID-19-Schutz auch in Krisenzeiten weltweit verlassen können.
Welche Tarife gibt es bei einer Reiserücktrittsversicherung für den Corona-Fall?
Um durch unsere Reiserücktrittsversicherung während der Corona-Pandemie im Fall einer Infektion oder Quarantäne optimal versichert zu sein, wählen Sie das passende Tarif-Angebot aus:
Sie können sich entweder als Einzelperson oder als Paar versichern. Oder Sie schließen eine Reiserücktrittsversicherung für Ihre gesamte Familie ab.
Außerdem können Sie die Laufzeit Ihrer Reiserücktrittsversicherung nach Ihren Bedürfnissen auswählen. Versichern Sie entweder alle Reisen im Jahr (bis zu 56 Tage je Reise) oder eine einmalige Reise (bis zu 31 Tage je Reise). Damit Sie sich leichter entscheiden können, stellen wir Ihnen ein paar Tarif-Beispiele unserer Reiserücktrittsversicherung mit Corona-Schutz vor. Die Tarif-Beispiele sind für Personen unter 64 Jahren und mit Selbstbeteiligung gerechnet:
Wenn Sie alleine verreisen, wählen Sie den Tarif für eine Einzelperson. Die Reiserücktrittsversicherung für eine Einzelperson mit einem Reisepreis bis zu 1.000 € kostet als Jahresschutz 49 € und als Einmalschutz 35 €.
Wenn Sie zu zweit reisen, empfehlen wir Ihnen unseren Paar-Tarif. Die Reiserücktrittsversicherung für 2 Personen mit einem Reisepreis bis zu 1.500 € kostet für beliebig viele Reisen im Jahr 87 € und für eine einmalige Reise 56 €.
Ist die geplante Reise ein Familienurlaub, haben wir auch dafür den passenden Tarif. Im Familien-Tarif bezahlen Sie für 1 oder 2 Erwachsene mit bis zu 7 Kindern und einem Reisepreis bis zu 1.500 € für den Jahresschutz 96 € und für den Einmalschutz 59 €.
Der optimale Rundum-Schutz bei Corona
Am schönsten ist es, wenn Sie im Urlaub abschalten können. Das klappt am besten mit der richtigen Vorsorge. Wenn Sie sich über die finanziellen Risiken hinaus auch gesundheitlich und vor weiteren Zwischenfällen schützen möchten, empfehlen wir Ihnen unser Reiseversicherungs-Paket:
Die Premium Reiseversicherung bietet gerade während Corona besten Rundum-Schutz für Auslandsreisen: Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung, umfassender COVID-19-Schutz und Reisegepäckversicherung in einem. Außerdem sind Sie abgesichert im Falle von Verspätung, bei Mietobjekt-Mangel oder einem Terroranschlag.
Die Premium Reiseversicherung übernimmt – zusätzlich zu den Leistungen bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch – folgende Kosten auf Ihrer Reise:
- für die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit nach Krankheit (auch COVID-19), Unfall oder einer Schwangerschaftskomplikation;
- wenn Sie für die medizinische Behandlung im Ausland transportiert werden müssen;
- wenn Sie aus dem Ausland nach Hause transportiert werden (Krankenrücktransporte, wenn medizinisch sinnvoll, bei medizinischer Unterversorgung oder bei langer Behandlungsdauer);
- für Ihre Rettung, Suche und Bergung;
- für einen Krankenrücktransport innerhalb Deutschlands;
- für An- und Abreise einer nahestehenden Person bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland länger als 5 Tage;
- wenn Ihr Gepäck in Folge einer Straftat, eines Unfalls eines Transportmittels oder eines Elementarereignisses bzw. Feuer beschädigt wird oder es abhandenkommt;
- wenn Ihr Gepäck mehr als 24 Stunden nach Ihnen den Bestimmungsort erreicht;
- für die Miete, wenn Sie die Annahme des Mietobjekts verweigern, weil es bestimmte zugesicherte Merkmale nicht aufweist.
Sie haben die Wahl!
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