Reise stornieren
Stand: 13. Dezember 2023
Tipps für den Reiserücktritt
Die Vorfreude auf den Urlaub ist groß. Je näher Ihre Abreise rückt, desto besser die Stimmung. Was für ein Pech, wenn gerade dann etwas Unvorhergesehenes passiert! Leider gibt es viele Gründe, warum eine Reise storniert werden muss. Oft sind Krankheit, Unfall, Schaden am Eigentum oder Trauerfälle schuld.
Wenn es tatsächlich zum Reiserücktritt kommt, gibt es viele Fragen: Wie trete ich von meiner Reise zurück? Welche Gebühren fallen an? Wie kann ich unnötige Kosten vermeiden? Welche Rechte habe ich? Wir erklären Ihnen, was Sie bei einem Reiserücktritt beachten müssen.
Was kostet ein Reiserücktritt?
Grundsätzlich können Sie jederzeit von Ihrem Reisevertrag zurücktreten. Ihr Reiseveranstalter darf dann aber eine Entschädigung fordern. Die Höhe der Entschädigung ist im Reisevertrag festgelegt. Meistens finden Sie diese Information unter dem Punkt "Allgemeine Reisebedingungen". Dort steht, zu welchem Zeitpunkt Sie welchen Betrag als Entschädigung zahlen müssen. Manchmal müssen Sie nur einen Teil zahlen, manchmal auch die gesamten Reisekosten.
Die Höhe der Stornogebühren ist unterschiedlich. Man spricht hier auch von einer Entschädigungspauschale. Folgende Punkte haben Einfluss auf die Höhe der Pauschale:
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Zeitlicher Abstand zwischen Ihrer Stornierung und dem Reisebeginn
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Kosten, die der Reiseveranstalter durch Ihren Reiserücktritt einspart.
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Einnahmen, die der Reiseveranstalter ersatzweise hat.
Generell gilt: Je früher Sie Ihre Reise stornieren, desto geringer sind die Stornogebühren. Die Höhe sollte sich dabei am Reisepreis orientieren. Der Reiseveranstalter muss die Gründe für seine Berechnung der Gebühren angeben. Unsere Empfehlung: eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Stornokosten, die entstehen, wenn Sie Ihren Urlaub aus bestimmten Gründen stornieren müssen.
Pauschalreise oder Individualreise stornieren
Die Kosten und Vorgehensweisen bei Reiserücktritt sind je nach Reiseart unterschiedlich: Haben Sie eine Pauschalreise gebucht? Oder planen Sie eine Individualreise?
Pauschalreise stornieren
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Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter so früh wie möglich.
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Nennen Sie Ihre Gründe für den Reiserücktritt.
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Fordern Sie Ihr Geld zurück und setzen Sie eine Rückzahlungsfrist von drei Wochen.
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Schicken Sie den Brief als Einschreiben per Post.
Individualreise stornieren
Individualreisen können Sie nicht so einfach stornieren. Individualreisende haben ihren Flug und ihr Hotel nämlich direkt und ohne einen Reiseveranstalter gebucht.
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Sie müssen Ihren Flug stornieren? Dann entscheidet die Fluggesellschaft, ob und wie viel Geld Sie zurückbekommen.
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Billigflüge können Sie selten stornieren. In der Regel verfallen die Flüge und Sie bekommen kein Geld zurück.
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Gebuchte Flüge in höheren Preisklassen können Sie meist umbuchen oder gegen eine Gebühr stornieren. Das ist zum Beispiel bei Business-Class-Flügen der Fall.
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Sie müssen Ihr Hotel stornieren? Auch das kann schwierig werden. Jedes Hotel hat eigene Richtlinien zur Stornierung. Lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Dort stehen die Bedingungen.
- In der Regel müssen Sie für die Stornierung Ihres Hotels auch Stornogebühren zahlen.
Kann ich meine Reise ohne Grund stornieren?
Niemand zwingt Sie, Ihre gebuchte Reise anzutreten. Es ist egal, aus welchem Grund Sie stornieren möchten. Lassen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Reisevertrages eine Stornierung nur aus gewissen Gründen zu? Das ist unzulässig. Sie können jede Reise bis zum letzten Tag stornieren. Im schlimmsten Fall tragen Sie aber die gesamten Reisekosten.
Wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben, können Sie diese nur aus einem guten Grund abbrechen. Das kann zum Beispiel ein Todesfall in der Familie sein. Sie müssen dann statt des Reisepreises die entsprechenden Stornogebühren zahlen.
Pauschalreise stornieren – wann kann ich kostenlos stornieren?
Sie können Ihre Pauschalreise kostenlos stornieren, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Man spricht dann auch von höherer Gewalt. Hierzu zählen zum Beispiel Naturkatastrophen wie Erdbeben und Überschwemmungen. Auch terroristische Anschläge sind höhere Gewalt. Laut § 651h BGB
"kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen."
Das Auswärtige Amt gibt in solchen Fällen in der Regel eine Reisewarnung heraus.
Sie können Ihre Pauschalreise auch bei wesentlichen Änderungen im Reiseverlauf kostenlos stornieren. Zum Beispiel, wenn Flugzeiten, der Ankunftsort oder die Unterkunft geändert werden.
Sie können oder wollen Ihre gebuchte Pauschalreise nicht selbst antreten? Dann dürfen Sie auch eine Ersatzperson benennen. Diese Person tritt die Reise an Ihrer Stelle an. Sie müssen den Reiseveranstalter aber rechtzeitig informieren. Er kann dann widersprechen, wenn die Ersatzperson nicht die gleichen Voraussetzungen erfüllt wie Sie (zum Beispiel Tropenuntauglichkeit). Eventuell müssen Sie eine Umbuchungsgebühr zahlen. Eine Stornierungsgebühr ist dann aber nicht mehr fällig.
Sie können Ihre Pauschalreise aus zeitlichen Gründen nicht antreten? Versuchen Sie, Ihre Reise beim Veranstalter umzubuchen. Sprechen Sie das Problem unbedingt so früh wie möglich an, um Extrakosten zu vermeiden. Eventuell müssen Sie auch hier eine Umbuchungsgebühr zahlen.
Reiserücktritt – welche Gründe werden von einer Reiserücktrittsversicherung anerkannt?
Wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen, kann das viele Gründe haben. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in vielen bestimmten Fällen die Stornogebühren, Rückreisekosten und Kosten nicht genutzter Reiseleistungen. Dabei kommt es auf die Gründe an, warum Sie Ihre Reise nicht antreten können. Welche Gründe anerkannt werden, hängt von der Versicherung ab. Eine genaue Auflistung der versicherten Gründe finden Sie in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Folgende Gründe erkennt eine Reiserücktrittsversicherung meist an:
Gesundheitliche Gründe
- Verletzung durch Unfall oder schwere Erkrankung
- Schwangerschaft
- Starke Impfreaktion durch Impfunverträglichkeit
- Todesfall in der Familie
- Ausfall eines Herzschrittmachers
- Empfang / Spende von Gewebe oder Organen
- Bruch von Prothesen / Lockerung implantierter Gelenke
- Kriegshandlungen
- Naturkatastrophen (zum Beispiel Erdbeben oder Hochwasser)
- Große Sicherheitsgefahr (zum Beispiel Terrorismus)
- Gesundheitsrisiko (zum Beispiel Epidemie)
Schulische & berufliche Gründe
- Start eines neuen Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses
- Wechsel des Arbeitgebers
- Betriebsbedingte Kündigung
- Nichtversetzung in der Schule
- Wiederholung einer Prüfung in der Berufsschule oder Hochschule
Andere Gründe
- Scheidung
- Gerichtliche Vorladung
- Diebstahl von notwendigen Reisedokumenten
- Schaden am Eigentum (zum Beispiel durch Blitzeinschlag, Feuer, Erdbeben, Einbruch, Sturm oder Hochwasser)
Wichtig: Der Grund für Ihren Reiserücktritt darf bei der Buchung noch nicht bekannt gewesen sein.
Sie möchten von Ihrem Urlaub aus versicherten Gründen zurücktreten? Dann brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Buchungsbestätigung Ihrer Reise
- Versicherungsnachweis
- Nachweis für Ihren Rücktrittsgrund (zum Beispiel Sterbeurkunde bei Todesfall, ärztliches Attest bei Krankheit, Bescheinigung vom Arbeitgeber und so weiter)
- Stornokostenrechnung und Nachweis über Beträge, die Sie schon gezahlt haben
Wenn die Reiserücktrittsversicherung Ihre Gründe für die Stornierung anerkennt, erstattet sie bis zu 100 % Ihrer Kosten. Bei manchen Versicherungen können Sie eine Selbstbeteiligung wählen. Das bedeutet, dass Sie im Rücktrittsfall einen Anteil der Kosten selbst bezahlen müssen. Der Preis der Versicherung ist dadurch aber günstiger. Achten Sie beim Abschluss der Versicherung darauf, ob eine Selbstbeteiligung enthalten ist.
Bis wann kann ich meine Reise stornieren?
Sie können von Ihrer Reise jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Je später Sie Ihre Reise stornieren, desto höher sind in der Regel die Kosten. Stornieren Sie daher Ihren Urlaub, sobald Sie einen festen Grund haben.
Oft wollen Reisende mit der Stornierung noch warten, weil sie zum Beispiel hoffen, dass sich ihr Gesundheitszustand bis zum Reisebeginn bessert. Dann können allerdings höhere Stornokosten entstehen. Auch Ihre Reiserücktrittsversicherung kann in diesem Fall die Leistung kürzen. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Versicherung nach einer Stornoberatung. So können Sie sich individuell beraten lassen und rechtzeitig klären, ob Sie Ihre Reise gleich stornieren oder noch abwarten sollten.
Reiserücktritt und Reiseabbruch: Was ist der Unterschied?
Was ist der Unterschied zwischen einem Reiseabbruch und einem Reiserücktritt? Es kommt auf den Zeitpunkt an, in dem der Grund für die Stornierung eintritt. Für Reiserücktritt und Reiseabbruch gibt jeweils es eine Absicherung.
Eine Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn Sie vor dem Reiseantritt aus versicherten Gründen stornieren.
Eine Reiseabbruchversicherung leistet, wenn während Ihrer Reise Gründe aufkommen, wegen denen Sie frühzeitig wieder nach Hause reisen müssen. Die Versicherung erstattet Ihnen dann Kosten für Reiseleistungen, die Sie nicht in Anspruch nehmen konnten. Sie werden zum Beispiel während des Urlaubs krank und Ihre Reiseapotheke reicht zur Behandlung nicht aus? Dann ist eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll.
Wie kann ich hohe Stornokosten vermeiden?
Leider gibt es viele Gründe für einen Reiserücktritt. Ohne Reiserücktrittsversicherung ist das für Sie nur selten kostenfrei. Sie stornieren erst kurz vor Reisebeginn? Dann können die Stornokosten fast so hoch wie die Reisekosten sein. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung vor allem, wenn das Risiko für eine Stornierung hoch ist. Das ist zum Beispiel bei Familien mit kleinen Kindern, Schwangeren oder Senioren der Fall. Außerdem raten wir zu einer Reiseabbruchversicherung. Diese erstattet Ihnen nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie vorzeitig abreisen müssen.
Bestens abgesichert mit dem TESTSIEGER
Unsere Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung sichert Sie und Ihre Mitreisenden ab. Wir erstatten Stornogebühren schnell und unkompliziert, wenn Sie von Ihrer Reise aus versichertem Grund zurücktreten müssen. Sie sind unsicher, ob Sie Ihre Reise stornieren müssen oder noch abwarten sollen? Unsere Stornoberatung hilft Ihnen bei der Entscheidung. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Organisation Ihrer Rückreise und beraten Sie, wenn Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen.
Das bestätigt auch die Stiftung Warentest und erklärt uns zum 4. Mal in Folge zum TESTSIEGER mit Bestnoten: Unsere Reiserücktrittsversicherung für Familien und Einzelpersonen erhält die Note "SEHR GUT (1,2)" für den Jahresschutz und die Note "SEHR GUT (1,4)" für den Einmalschutz. Informieren Sie sich jetzt und genießen Sie den ausgezeichneten Schutz der Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung!
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